Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm (AGB)
von Backlinkskaufen24.com

(Stand 17.07.2011)

1. Allgemeines

Der Vertrag wird zwischen Kai Süße – Backlinkskaufen24.com (nachfolgend Programmbetreiber genannt) und dem Kunden laut Anmeldedaten (nachfolgend Partner genannt) geschlossen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für die Teilnahme am Partnerprogramm von Backlinkskaufen24.com (https://www.backlinkskaufen24.com)

2. Partnerprogramme / Angebot

Die Vergütung des Partners erfolgt als „Pay-Per-Sale“, d.h. für jede erfolgreich abgeschlossene Bestellung und auch bezahlte Rechnung eines Dritten erfolgt eine Provisionszuteilung. Provisionen für Pakete die über den Partneraccount zur Eigennutzung gekauft werden, werden nicht vergütet. Der Partner bewirbt die Angebote des Partnerprogrammbetreibers durch die Integration von speziellen Html-Codes, die vom Programmbetreiber fertig vorgegeben werden. Die Veränderung des vom Programmbetreibers vorgegebenen Html-Codes sind nur nach Zustimmung durch den Programmbetreiber zulässig.

Dem Partner ist die Bewerbung der Produkte des Programmbetreibers mit den Werbemitteln des Programmbetreibers (Banner/Textlinks) in beliebiger Anzahl gestattet.

Der Programmbetreiber stellt dem Partner einen Onlinezugang zu seinem Partnerprogrammsystem zur Verfügung, über den der Partner Statistiken/Übersichten zu seiner Vermittlungstätigkeit jederzeit einsehen kann. Eine gesonderte Zusendung an den Partner wird vom Programmbetreiber nicht durchgeführt.

3. Provision / Abrechnung

Der Programmbetreiber gewährt eine „Pay-Per-Sale“ Vergütung von:

25% pro verkauftem Backlink Paket aus der Reihe der Einzelpakete.

10% pro verkauftem Paket aus der Reihe der Abonnements.

Alle Preisangaben verstehen sich Brutto.

Der Partner hat Anspruch auf Auszahlung des Provisionsbetrages, wenn eine Bestellung eines oder mehrerer Backlink Pakete  auf der Seite des Programmbetreibers durchgeführt und vom Bestellenden auch korrekt per E-Mail bestätigt und bezahlt wurde. Der Provisionsanspruch ist verwirkt, wenn die Berechnung der Leistungen des Bestellenden nicht möglich ist, z.B. durch die Nichtzahlung des Rechnungsbetrages, Rücklastschriften, Eigenbestellungen oder Falschbestellungen usw.. In solchen Fällen findet nur eine Provisionsfreigabe statt, wenn die Berechnung der vermittelten qualifizierten Transaktion später erfolgreich durchgeführt wird.

Die Auszahlung des Partners erfolgt auf Wunsch des Partners, indem er die Auszahlung im Partnerinterface aktiviert. Liegt das Provisionsguthaben unter dem Wert von 50 Euro (Brutto), erfolgt die Abrechnung erst, wenn dieses Provisionsguthaben vom Partner erreicht wird.

4. Verpflichtungen des Partners

a). Der Partner versichert,

dass er eine voll geschäftsfähige natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat (bzw. Vertreter einer juristischen Person),
dass seine Internetseite nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt,
dass die zur Bewerbung genutzte Website keine Gewaltdarstellungen, diskriminierende oder ehrverletzende Aussagen gegen Personen enthält oder gegen die guten Sitten verstößt,
dass er das Partnerprogramm nicht mit unlauteren Mittel (z.B. Spamversand) bewirbt,
dass er keine eigenen Bestellungen oder Bestellungen für Familienangehörige über sein Partnerprogramm durchführt.

b) Sollte der Partner gegen die in a) genannten Vorschriften verstoßen, so ist der Programmbetreiber dazu berechtigt, den Partner vom Partnerprogramm umgehend auszuschließen und die unrechtmäßig generierten Provisionsguthaben zu stornieren.

5. Allgemeine Regelungen

a.) Der Programmbetreiber ist berechtigt, die Bewerbungen von Partnern am Partnerprogramm ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Der Partner kann hieraus keine Ansprüche gegen den Programmbetreiber begründen.

b.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

c.) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

d.) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Kassel.